Gödels Schlupfloch – oder der logische Weg zur Abschaffung der Demokratie
Kurt Gödel, der geniale Logiker, ist dafür bekannt, die Verfassung der Mathematik fundamental infrage gestellt zu haben. Weniger bekannt ist, dass er dies auch mit der Verfassung der USA tat. 1947 erschien er in Princeton zur Anhörung seines Einbürgerungsantrags, begleitet von zwei Freunden, Albert Einstein und Oskar Morgenstern. Für dieses Ritual hatte Gödel offenbar die amerikanische Verfassung gründlich studiert. Der Richter, auf Gödels österreichische Herkunft anspielend, fragte halb scherzhaft: «Bei Ihnen gab es eine Diktatur – so etwas kann hier doch nicht passieren, oder?» Gödel antwortete: «Oh doch. Ich kann beweisen, dass die amerikanische Verfassung das möglich macht.» Einstein und Morgenstern mussten eiligst das Gespräch umlenken, damit Gödel nicht in die Details seines Beweises ging – was ihn womöglich kompromittiert hätte. Er dachte zwar bloss logisch, Logik kann jedoch subversiv sein.
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Es handelt sich um eine Anekdote, bekannt auch unter «Gödels Schlupfloch». Gödel hat den Beweis des verfassungsrechtlichen Widerspruchs nie genauer ausgeführt. Aber er deutet auf etwas hin, das im gegenwärtigen Klima der Demokratieskepsis eine unheimliche Aktualität erfährt: Die legale Selbstabschaffung der Demokratie.
Die USA kennen keine «ewigen» Gesetze. Die Verfassung enthält den Artikel 5, der sagt: Die Verfassung kann so und so geändert werden. Ein Fall von Selbstreferenz, Gödels Spezialgebiet. Eine seiner bahnbrechenden logischen Erkenntnisse lautet ja, dass kein hinreichend komplexes mathematisches System immun ist gegenüber innere Widersprüche. Nach der Mehrheitsmeinung der Mathematiker infiziert ein Widerspruch das System mit einem fatalen Virus – man kann nämlich alles aus ihm ableiten. Ex falso quodlibet: aus Falschem folgt Beliebiges. Gödel erkannte etwas Analoges für ein hinreichend komplexes Verfassungssystem. Enthält es legale Lücken, lässt sich mit ihm alles Mögliche legitimieren, also auch eine konstitutionelle Diktatur. Wie das konkret aussieht, wäre wahrscheinlich in ziemlich vertrackter Weise juristisch auszuklamüsern.
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Sollte man besorgt sein, wenn es stimmt, dass Gödel tatsächlich eine Schlupfloch in der demokratischen Verfassung gefunden hat? Anzeichen für ein entsprechendes Szenario sind durchaus vorhanden. Präsident Trump führt ja zurzeit schamlos vor, wie wenig er sich um Gesetze kümmert. Er scheint geradezu den Beweis führen zu wollen, dass Gesetz und Recht wenig Wirkung zeitigen. Und er erkannte mit seinem politischen Instinkt schon früh die Schwäche ordentlicher Gerichte. Ihre Zurückhaltung, rechtlich gegen mutmassliche Verstösse vorzugehen, ist Ausdruck dafür, dass sie ihre Regeln ernst nehmen – was er gerade nicht tut. Das unterscheidet ihn im Übrigen auch vom gewöhnlichen Kriminellen.
Nun schert sich ohnehin, wer autokratisch denkt, einen Dreck um logische Widersprüche in der Verfassung, um an die Macht zu gelangen. Aber Gödels Schlupfloch macht auf eine Schwachstelle demokratischer Systeme aufmerksam. Sie verdichtet sich heute in der Frage: Wie soll sich ein solches System gegenüber jenen verhalten, die es zu überwinden suchen?
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Das ist keine logische Spitzfindigkeit, sondern eine politische Frage von vitaler Bedeutung. Sie hat vor allem in Deutschland einen Begriff in Umlauf gebracht: wehrhafte Demokratie. Kürzlich gab das Verwaltungsgericht in Köln der Forderung der AfD nach, nicht als «gesichert» rechtsextrem zu gelten. Und es hat dadurch eine Diskussion losgetreten, wie man sich gegen mutmassliche «Feinde» der Verfassung wehren könne. Die Diskussion ist auch von anderer Seite befeuert worden, nämlich durch das Kulturministerium, das linken Buchhandlungen wegen «verfassungsrechtlichen Bedenken» den Zugang zum Buchpreiswettbewerb verweigerte.
Es geht um etwas zugleich Fundamentales und Subtiles: um die Logik der Verfassung und des Rechts. Das Risiko eines Widerspruchs liegt nahe: Man schränkt demokratische Rechte ein, um Demokratie zu schützen. Wo liegt die Schwelle? Sie kann offensichtlich nicht einfach bei «anstössigen» Ideen rechts- oder linksextremistischer Parteien liegen. The proof of the pudding is the eating. Man muss einer Partei schon konkret nachweisen können, dass sie aktiv und geplant einen Verfassungssturz anstrebt – legal oder nicht. Und das ist eine haarige Sache.
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Zudem erweist sich der Begriff der Verfassungs- oder Demokratiefeindschaft als äusserst problematisch, aus mindestens drei Gründen. Erstens ist der Begriff der Feindschaft diffus. Sein Verwender kann ihn deshalb auch gut als politische Streumunition einsetzen. Zweitens eignet er sich vorzüglich als Entwertungsargument. Den Gegner zum Feind zu erklären relegiert ihn auf eine Stufe, auf der man nicht mit ihm debattiert, sondern ihn bekämpft. Feindschaft ist intensivierte Gegnerschaft. Im Extremfall wird sie mit Gewalt ausgetragen - bis zur Vernichtung. Das hatte der Staatsrechtler Carl Schmitt mit kaltem Scharfsinn konstatiert, und er sprach der liberalen Demokratie schlechthin den Charakter des Politischen ab, weil sie Feindschaft zu blosser Gegnerschaft verwässert. Sein Gedankengut erfreut sich heute im Osten wie im Westen eines geneigten Leserkreises.
Drittens weisen die Rechtswissenschaftlerinnen Frauke Rostalski und Elisa Hoven sowie der Politologe Philipp Manow auf die Dynamik des «Brandmauerns» hin, eine Art von Schulterschluss der «Guten»: «Nun, so heisst es, müssten sich alle unterhaken, die Parteien, der ÖRR (öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Anm.E.K.), die Kirche, die ‘Zivilgesellschaft’ – Akteure, die eigentlich in einem Verhältnis wechselseitiger Kontrolle und Kritik stehen sollten. Eine Wagenburgmentalität der Verteidiger der Demokratie im letzten Verteidigungskampf gegen die Feinde der Demokratie produziert genau jene Unterschiedslosigkeit, auf die hin der populistische Diskurs kapitalisieren kann».
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Gödels Schlupfloch formuliert keine juristische Lücke, sondern eine extreme Denkmöglichkeit: Eine Verfassung kann die Bedingungen ihrer eigenen Aufhebung enthalten. Die Möglichkeit ist keine Anleitung zum Verfassungssturz. Dennoch stösst sie uns auf die viel wichtigere Frage: Wie wollen wir Bürgerinnen und Bürger ein demokratisches Gemeinwesen gestalten? Wie gehen wir miteinander um? Was für gemeinsame Regeln und Ziele haben wir? Welchen Respekt schulden wir politischen Akteuren, die ausserhalb der Regeln handeln?
Kurz: Viel stärker als von ihrer formalen Stabilisierung hängt Demokratie von ihrem zivil-gesellschaftlichen Fundament ab, nämlich vom gemeinsamen Willen, an die Verfassung gebunden zu sein. Wie Ludwig Wittgenstein bemerkte, kann man Regeln folgen wollen. Regeln brauchen gesellschaftliche Resonanz. Der gemeinsame Wille, ihnen zu folgen, schafft ihren eigentlichen Wirkungsraum und hält ihn offen. Ohne eine solche Übereinkunft verliert jedes Gesetz seine Wirkung. Eine Demokratie scheitert nicht an logischen Fehlern ihrer Verfassung, sondern daran, dass Menschen aufhören, an sie zu glauben.

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