Dienstag, 14. April 2026




NZZ, 14.4.26

«Wer Menschheit sagt, will betrügen»

Über die heikle Universalität eines Begriffs

Wir sprechen von den Verbrechen gegen die Menschlichkeit, von der Verletzung der Menschenrechte. Aber was ist das eigentlich: Menschheit, Menschlichkeit? Wie universell sind Menschenrechte? 

«Wer Menschheit sagt, will betrügen» - dieser Hammersatz des umstrittenen Staatsrechtlers Carl Schmitt zielte auf einen «verlogenen» Universalismus, der aus heimlichem Eigen-nutz allgemeine Ansprüche erhebt, und damit so tut, als sei er über den politischen Niederungen erhaben. Der Satz legt den polemischen Gehalt des Begriffs offen. Menschheit meint «polemos»: Rivalität, Kampf, Krieg. Es gibt nicht «den» Menschen – es gibt Freunde und Feinde. Aber gerade wer sich im Namen «der Menschheit» moralisch übertüncht, kann den Feind leicht zum Unmenschen – zum «Barbaren» - erklären, und zu den schrecklichsten Kampfmitteln greifen. 

Interessanterweise trifft sich Schmitt, der «Kronjurist» des Dritten Reiches, mit einem marxistischen Antikolonisten: Jean Paul Sartre. Dieser schreibt im Vorwort zu Frantz Fanons Die Verdammten dieser Erde,  die Europäer hätten eine abstrakte Forderung nach Universalität erhoben, aber mit Menschheit «die ganze Gattung mit der Elite (verwechselt)». 

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Schmitts und Sartres Kritiken weisen in politische Richtungen, die gegensätzlicher nicht sein könnten. Aber sie eint die Skepsis gegenüber der Verbindlichkeit allgemeiner Werte oder Normen. Die Gemeinsamkeit verrät den gedanklichen Kern der Universalitätsfeindlichkeit (bei Schmitt spezifisch: Judenfeindlichkeit), die in der neueren europäischen Geistesgeschichte seit der Aufklärung wurzelt. Sie liegt nicht in der Polarität von rechts und links, sondern in jener von konkret und abstrakt. 

Was bedeutet «abstrakt» in diesem Zusammenhang? Hier hört man am besten auf Armin Mohler – einen wichtigen Gedankengeber der Neuen Rechten Deutschlands. Er ritt in den 1990er Jahren eine Attacke gegen den Universalismus. Aus der Nähe betrachtet gibt es nur den «konkreten» Menschen, und das heisst: den in seiner spezifischen Gemeinschaft verwurzelten und ihr auch schicksalsmässig verbundenen Menschen. Das ist ein seit der Romantik geläufiger Topos.

Der Liberalismus – so Mohler – löse mit seinen «abstrakten» Idealen und Werten den Menschen aus seiner Lebensgrundlage und mache aus ihm ein blut- und bodenloses «Individuum» - für Mohler der Schmähbegriff par excellence. Er richtet sich auch gegen die Aufklärung, die Bewegung einer Elite. Ihre Ideale waren vielleicht gedacht für alle, zahlten sich aber nie für alle aus. Die weltweite Entwicklung der Industrialisierung und Globalisierung in den letzten zwei Jahrhunderten machte aus immer mehr Menschen «abstrakte» Wesen – sie riss sie aus ihren angestammten Habitaten, und sie schuf neue Unfreiheiten, Ungleichheiten und Unterordnungen. 

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Diese gegenaufklärerische Denkfigur ist weit verbreitet. In Frankreich etwa durch Alain de Benoist, in Russland durch Alexander Dugin. In Deutschland führt der Politologe Benedikt Kaiser die Mohlersche Kritik fort. Er steht der AfD nahe. Linksliberale und christlichdemokratische Kräfte hätten zwar durch ihre «Westbindung» Generationen von Deutschen Wohlstand und Freiheit gebracht, aber «auf einer geistigen und kulturellen Ebene organisch gewachsene Bestände abgetragen und durch andere ersetzt. Das ‘Wir’, über Jahrhunderte gewachsen, gilt seither als ‘kollektivistisch’; das ‘Ich’ hingegen als das Mass aller Dinge.»

Das liest sich wie eine berechtigte Kritik der ultraliberalen gesellschaftlichen Atomisierung. Die Metaphorik verrät aber auch die übliche Vorliebe rechten Denkens für Herkunft, Abstammung, für das «Gewachsene». Und daraus leitet sich leicht ein selektiver Universalismus ab, der nicht auf abstrakte Menschheit im Grossen ausgerichtet ist, sondern auf konkrete Menschheit im Kleinen - auf «organische» Gemeinschaft, Volk, Nation, Stamm. 

Menschheit im Kleinen definiert ein «Wir», das ein «Nicht-wir» braucht. Sie fragt: Wer gehört zu uns,  den «Guten», und wer nicht? Betrügt also, wer universalistisch Menschheit im Grossen beschwört, nicht immer auch sich selber, weil er stillschweigend Menschheit im Kleinen meint? 

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Die Frage entpuppt sich gerade im Klima der Identitäts- und Diversitätspolitik als äusserst aktuell und dornig. Denn nicht nur die identitäre Rechte, sondern auch die postkoloniale Linke will den abstrakten «Menschen» als Betrug entlarven. An seine Stelle treten konkrete Identitätsfutterale: kulturelle, nationale, religiöse, ethnische, geschlechtliche. Sie definieren sich über Differenz und Diversität, also über Menschheiten im Kleinen. 

Nun lässt sich persönliche Identität nicht von kultureller Zugehörigkeit trennen. Jürgen Habermas hat das so ausgedrückt: «Personen, auch Rechtspersonen, werden nur durch Vergesellschaftung individuiert».  Eine Muslimin zu sein bedeutet einer islamischen Kultur anzugehören. Abstrahiert man von dieser Zugehörigkeit, «zieht» man von der Muslimin einen wesentlichen Teil ihres Menschseins «ab». Deshalb konnte etwa Erdogan die Türken in Deutschland pathetisch auffordern, ihre Kultur – den «Duft der anatolischen Erde» - zu pflegen: «Assimilation ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit».  

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Das führt unweigerlich zur Frage, was man eigentlich schützt, wenn man «den» Menschen schützt. Darauf gibt es keine eindeutige Antwort – oder vielmehr: nur widerstreitende Antworten. 

Denn es stehen sich zwei Grundperspektiven gegenüber – die konkrete der besonderen Kultur und die abstrakte eines überkulturellen Konsenses. Verbietet der Staat einer Muslimin beispielsweise das Tragen eines Kopftuchs bei öffentlichen Aufgaben, moniert die «konkrete» Seite: Die Identität der Frau wird aufgrund ihrer kulturellen Zugehörigkeit «von aussen» diskriminiert. Für gewisse Musliminnen ist deshalb das Kopftuchtragen ein Emanzipationsakt.

Andererseits können innerhalb einer Kultur Machtstrukturen die einzelnen Mitglieder unterdrücken. Wenn etwa patriarchale Normen Frauen vorschreiben, dass sie ein Kopftuch zu tragen haben, wird ihre individuelle Selbstbestimmung eingeschränkt. Akzeptieren sie ihre zugeschriebene Rolle nicht, und drohen ihnen interne Sanktionen, bleibt ihnen oft nur der Fluchtpunkt ihrer abstrakten Würde als autonome Individuen: als «Menschen».  

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«Der Mensch» ist immer ein interessegeladener Begriff. Schmitt formuliert dies sinngemäss einmal so: In wahrer Macht äussert sich auch die Macht über die Begriffe -  zumal jenen des Menschen. Drückt sich also in der Idee der Universalität der Menschenrechte nichts anderes als der Hegemonialanspruch «des Westens» über dem Rest der Welt aus?

Die Frage führt leicht auf ein falsches Gleis. Das heisst, sie wird als eine Frage der Herkunft behandelt. Man kann durchaus zugeben, dass der universelle Menschheitsbegriff aus der neueren europäischen Geistesgeschichte stammt. Aber Herkunft bedeutet nicht Geltung. Das ist ein klassischer logischer Fehler: Die Menschenrechtsidee stammt aus Europa - Eu-ropa war kolonialistisch - also sind Menschenrechte kolonialistisch. 

Die Abstraktion lässt sich aber auch als ein emanzipatorisches Mittel auffassen. Sie formuliert mit dem «unveräusserlichen» Kern eines Menschen das prekäre moralische Minimum, das jeder Person zusteht: eine Würde «als Mensch». Kant hat die Person sogar als «heilig» bezeichnet. Der Mensch sei als konkretes Individuum «zwar unheilig genug», aber «die Menschheit in seiner Person muss ihm heilig sein» (KdpV, AA V, 87). Ohne diese Abstraktion gäbe es keine Ordnung universeller Rechte, sondern nur Rechte der jeweils Stärkeren. 

Dies zu betonen erscheint gerade heute umso wichtiger, als sich Feinde der Abstraktion mit unverhohlener Sympathie für solche Rechte aussprechen. So jüngst der Chefredaktor einer schweizerischen Wochenzeitung, der gleich im Titel seines Elaborats posaunt: «Das Völkerrecht ist eine gefährliche Abstraktion, eine Illusion: Zurück zum Konkreten, zum Überschaubaren und Vernünftigen!» 

Man könnte auch sagen: Zurück zu vorzivilisierten Zuständen. Wir sind – mit «epischem Furor» - auf konkretem Weg dahin. 


Mittwoch, 8. April 2026


 

Gödels Schlupfloch – oder der logische Weg zur Abschaffung der Demokratie 

Kurt Gödel, der geniale Logiker, ist dafür bekannt, die Verfassung der Mathematik fundamental infrage gestellt zu haben. Weniger bekannt ist, dass er dies auch mit der Verfassung der USA tat. 1947 erschien er in Princeton zur Anhörung seines Einbürgerungsantrags, begleitet von zwei Freunden, Albert Einstein und Oskar Morgenstern. Für dieses Ritual hatte Gödel offenbar die amerikanische Verfassung gründlich studiert. Der Richter, auf Gödels österreichische Herkunft anspielend, fragte halb scherzhaft: «Bei Ihnen gab es eine Diktatur – so etwas kann hier doch nicht passieren, oder?» Gödel antwortete: «Oh doch. Ich kann beweisen, dass die amerikanische Verfassung das möglich macht.» Einstein und Morgenstern mussten eiligst das Gespräch umlenken, damit Gödel nicht in die Details seines Beweises ging – was ihn womöglich kompromittiert hätte. Er dachte zwar bloss logisch, Logik kann jedoch subversiv sein.

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Es handelt sich um eine Anekdote, bekannt auch unter «Gödels Schlupfloch». Gödel hat den Beweis des verfassungsrechtlichen Widerspruchs nie genauer ausgeführt. Aber er deutet auf etwas hin, das im gegenwärtigen Klima der Demokratieskepsis eine unheimliche Aktualität erfährt: Die legale Selbstabschaffung der Demokratie. 

Die USA kennen keine «ewigen» Gesetze. Die Verfassung enthält den Artikel 5, der sagt: Die Verfassung kann so und so geändert werden. Ein Fall von Selbstreferenz, Gödels Spezialgebiet.  Eine seiner bahnbrechenden logischen Erkenntnisse lautet ja, dass kein hinreichend komplexes mathematisches System immun ist gegenüber innere Widersprüche. Nach der Mehrheitsmeinung der Mathematiker infiziert ein Widerspruch das System mit einem fatalen Virus – man kann nämlich alles aus ihm ableiten. Ex falso quodlibet: aus Falschem folgt Beliebiges. Gödel erkannte etwas Analoges für ein  hinreichend komplexes Verfassungssystem. Enthält es legale Lücken, lässt sich mit ihm alles Mögliche legitimieren, also auch eine konstitutionelle Diktatur. Wie das konkret aussieht, wäre wahrscheinlich in ziemlich vertrackter Weise juristisch auszuklamüsern. 

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Sollte man besorgt sein, wenn es stimmt, dass Gödel tatsächlich eine Schlupfloch in der demokratischen Verfassung gefunden hat? Anzeichen für ein entsprechendes Szenario sind durchaus vorhanden. Präsident Trump führt ja zurzeit schamlos vor, wie wenig er sich um Gesetze kümmert. Er scheint geradezu den Beweis führen zu wollen, dass Gesetz und Recht wenig Wirkung zeitigen. Und er erkannte mit seinem politischen Instinkt schon früh die Schwäche ordentlicher Gerichte. Ihre Zurückhaltung, rechtlich gegen mutmassliche Verstösse vorzugehen, ist Ausdruck dafür, dass sie ihre Regeln ernst nehmen – was er gerade nicht tut. Das unterscheidet ihn im Übrigen auch vom gewöhnlichen Kriminellen.  

Nun schert sich ohnehin, wer autokratisch denkt, einen Dreck um logische Widersprüche in der Verfassung, um an die Macht zu gelangen. Aber Gödels Schlupfloch macht auf eine Schwachstelle demokratischer Systeme aufmerksam. Sie verdichtet sich heute in der Frage: Wie soll sich ein solches System gegenüber jenen verhalten, die es zu überwinden suchen?  

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Das ist keine logische Spitzfindigkeit, sondern eine politische Frage von vitaler Bedeutung. Sie hat vor allem in Deutschland einen Begriff in Umlauf gebracht: wehrhafte Demokratie. Kürzlich gab das Verwaltungsgericht in Köln der Forderung der AfD nach, nicht als «gesichert» rechtsextrem zu gelten. Und es hat dadurch eine Diskussion losgetreten, wie man sich gegen mutmassliche «Feinde» der Verfassung wehren könne. Die Diskussion ist auch von anderer Seite befeuert worden, nämlich durch das Kulturministerium, das linken Buchhandlungen wegen «verfassungsrechtlichen Bedenken» den Zugang zum Buchpreiswettbewerb verweigerte. 

Es geht um etwas zugleich Fundamentales und Subtiles: um die Logik der Verfassung und des Rechts. Das Risiko eines Widerspruchs liegt nahe: Man schränkt demokratische Rechte ein, um Demokratie zu schützen. Wo liegt die Schwelle? Sie kann offensichtlich nicht einfach bei «anstössigen» Ideen rechts- oder linksextremistischer Parteien liegen. The proof of the pudding is the eating. Man muss einer Partei schon konkret nachweisen können, dass sie aktiv und geplant einen Verfassungssturz anstrebt – legal oder nicht. Und das ist eine haarige Sache. 

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Zudem erweist sich der Begriff der Verfassungs- oder Demokratiefeindschaft als äusserst problematisch, aus mindestens drei Gründen. Erstens ist der Begriff der Feindschaft diffus. Sein Verwender kann ihn deshalb auch gut als politische Streumunition einsetzen. Zweitens eignet er sich vorzüglich als Entwertungsargument. Den Gegner zum Feind zu erklären relegiert ihn auf eine Stufe, auf der man nicht mit ihm debattiert, sondern ihn bekämpft. Feindschaft ist intensivierte Gegnerschaft. Im Extremfall wird sie mit Gewalt ausgetragen - bis zur Vernichtung. Das hatte der Staatsrechtler Carl Schmitt mit kaltem Scharfsinn konstatiert, und er sprach der liberalen Demokratie schlechthin den Charakter des Politischen ab, weil sie Feindschaft zu blosser Gegnerschaft verwässert. Sein Gedankengut erfreut sich heute im Osten wie im Westen eines geneigten Leserkreises.

Drittens weisen die Rechtswissenschaftlerinnen Frauke Rostalski und Elisa Hoven sowie der Politologe Philipp Manow auf die Dynamik des «Brandmauerns» hin, eine Art von Schulterschluss der «Guten»: «Nun, so heisst es, müssten sich alle unterhaken, die Parteien, der ÖRR (öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Anm.E.K.), die Kirche, die ‘Zivilgesellschaft’ – Akteure, die eigentlich in einem Verhältnis wechselseitiger Kontrolle und Kritik stehen sollten. Eine Wagenburgmentalität der Verteidiger der Demokratie im letzten Verteidigungskampf gegen die Feinde der Demokratie produziert genau jene Unterschiedslosigkeit, auf die hin der populistische Diskurs kapitalisieren kann».  

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Gödels Schlupfloch formuliert keine juristische Lücke, sondern eine extreme Denkmöglichkeit: Eine Verfassung kann die Bedingungen ihrer eigenen Aufhebung enthalten. Die Möglichkeit ist keine Anleitung zum Verfassungssturz. Dennoch stösst sie uns auf die viel wichtigere Frage: Wie wollen wir Bürgerinnen und Bürger ein demokratisches Gemeinwesen gestalten? Wie gehen wir miteinander um? Was für gemeinsame Regeln und Ziele haben wir? Welchen Respekt schulden wir politischen Akteuren, die ausserhalb der Regeln handeln?

Kurz: Viel stärker als von ihrer formalen Stabilisierung hängt Demokratie von ihrem zivil-gesellschaftlichen Fundament ab, nämlich vom gemeinsamen Willen, an die Verfassung gebunden zu sein. Wie Ludwig Wittgenstein bemerkte, kann man Regeln folgen wollen. Regeln brauchen gesellschaftliche Resonanz. Der gemeinsame Wille, ihnen zu folgen, schafft ihren eigentlichen Wirkungsraum und hält ihn offen. Ohne eine solche Übereinkunft verliert jedes Gesetz seine Wirkung. Eine Demokratie scheitert nicht an logischen Fehlern ihrer Verfassung, sondern daran, dass Menschen aufhören, an sie zu glauben.


  Naturverbot an der schönen Giesse